RS Vwgh 2005/5/13 2003/02/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.2005
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs5;

Rechtssatz

Für eine Versagung der Genehmigung nach § 82 Abs. 5 StVO 1960 genügt es, wenn entweder die Sicherheit oder die Leichtigkeit oder die Flüssigkeit des Verkehrs wesentlich beeinträchtigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003020053.X03

Im RIS seit

14.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten