RS Vwgh 2005/5/19 2000/15/0093

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Veröffentlicht am 19.05.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1988 §10a;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfasst in den tatsächlichen Zuständen konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind. Ob ein Wirtschaftsgut vorliegt, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach zivilrechtlichen Merkmalen zu beurteilen (Hinweis E 11. März 1992, 90/13/0230). So ist die zivilrechtliche Selbstständigkeit des Gutes nicht entscheidend für die Wirtschaftsguteigenschaft; allerdings wird ihr Indizwirkung zukommen. Entscheidend ist die wirtschaftlich zu beurteilende Selbstständigkeit (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Tz 11 zu § 4 Abs 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150093.X02

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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