RS Vwgh 2005/5/24 2004/01/0499

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Veröffentlicht am 24.05.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67c Abs3;
SPG 1991 §38a Abs1;
SPG 1991 §38a Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die im bekämpften Bescheid vertretene Ansicht, Wegweisung und Betretungsverbot hätten in § 38a Abs. 1 und Abs. 2 SPG 1991 Deckung gefunden, keinen Bedenken begegnet (die einschreitenden Beamten haben angesichts des sich ihnen bietenden Eindrucks - vorangegangene körperliche Auseinandersetzung, psychischer Ausnahmezustand des Beschwerdeführers sowie verstörte und verunsicherte Tochter bzw. Mutter - im Hinblick auf die ursprünglich aus der Wohnung wahrzunehmenden Hilferufe die Wegweisung und das Betretungsverbot ausgesprochen) .

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010499.X01

Im RIS seit

24.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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