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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BKUVG §1 Abs1;Rechtssatz
Wie sich aus dem Zusammenhang zwischen § 1 Abs. 1 B-KUVG und der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 1 Z 2 B-KUVG ergibt, führt nach der zuletzt genannten Bestimmung der Anspruch auf gleichwertige Leistungen in der Krankenversicherung einer in diesem Gesetz näher bezeichneten Krankenfürsorgeeinrichtung bzw. gegenüber einer gleichwertigen Einrichtung zur Ausnahme von der Krankenversicherung für die betreffende "Person" und nicht etwa nur zu einer Befreiung von der Krankenversicherung nach dem B-KUVG in der betreffenden Erwerbstätigkeit, auf Grund derer der Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung gegenüber den genannten Einrichtungen besteht (Hinweis E 23.4.2003, 2001/08/0206).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080006.X01Im RIS seit
15.07.2005