RS Vwgh 2005/6/1 2003/10/0073

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Veröffentlicht am 01.06.2005
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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140 Abs3;
SHG Stmk 1998 §28 Z2;

Rechtssatz

Die (hier im Kostenersatzverfahren nach § 28 Z 2 Stmk SHG 1998 erfolgte) Einbeziehung der von der Kindesmutter bezogenen Abfertigung in das (Durchschnitts-)Einkommen entspricht - bei Aufteilung auf einen längeren Zeitraum - den Regeln zur Bestimmung der anrechenbaren Einkünfte des Unterhaltspflichtigen (vgl. Schwimann in Schwimann, ABGB I2, S. 240). Der Umstand, dass die Kindesmutter die Abfertigung bereits vor Einleitung des Kostenersatzverfahrens gutgläubig verbraucht hat, ändert nichts an deren Anrechenbarkeit als Teil ihrer Einkünfte; sieht das Gesetz doch nicht vor, dass Einkünfte des Unterhaltspflichtigen nur dann anrechenbar seien, wenn sie noch nicht verbraucht sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003100073.X02

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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