RS Vwgh 2005/6/2 2004/07/0024

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Veröffentlicht am 02.06.2005
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Im Kollaudierungsverfahren, dessen Zweck nur die Feststellung der Übereinstimmung der hergestellten Anlage mit der seinerzeitig erteilten Bewilligung darstellt und wo das bewilligte Projekt selbst nicht mehr bekämpft werden kann (Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0186), können Zwangsrechte zur Durchführung des bewilligten Projektes, sozusagen im Nachhinein, nicht mehr eingeräumt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070024.X04

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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