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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §914;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/09/0163 E 21. September 2005 2003/09/0148 E 21. September 2005 2003/09/0091 E 21. September 2005Rechtssatz
Bei Lösung der Frage, ob eine Unterbrechung im Sinne von - wenn auch kurzfristiger - Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine bloße Karenzierung vorliegt, kommt es allein auf den Inhalt der zwischen den Arbeitsvertragsparteien abgeschlossenen Vereinbarung an, die nach den Regeln des § 914 ABGB auszulegen ist (Hinweis E 18.4.2002, Zl. 2001/09/0022). Sind daher in einem Vertragstext Klauseln enthalten, denen der präsumtive Vertragspartner nicht zustimmen kann oder will, so muss er diesen Vorbehalt zum Ausdruck bringen oder vom Vertragsabschluss Abstand nehmen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090058.X02Im RIS seit
22.07.2005