RS VwGH Erkenntnis 2005/09/15 2003/07/0022

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Veröffentlicht am 15.09.2005
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Rechtssatz

Ist zumindest ein Hauptmotiv für die Verbringung der Materialien, die bei einem Gebäudeabbruch angefallen sind, von der Baustelle, dass der Bauherr diese Abbruchmaterialien loswerde, so besteht insoweit eine Entledigungsabsicht. Damit sind die Voraussetzungen des subjektiven Abfallbegriffes iSd § 2 Abs. 1 Z. 1 AWG 1990 erfüllt (Hinweis E 18. September 2002, 2001/07/0172; E 29. Jänner 2004, 2000/07/0074).

Im RIS seit
19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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