RS Vwgh 2005/9/21 2002/13/0076

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Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1988 §2;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §12 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Beurteilung, ob ein von der Gemeinde gekauftes Feuerwehrfahrzeug (Rüstlöschfahrzeug) überwiegend unternehmerischen Zwecken der Gemeinde gedient hat. (Im Beschwerdefall, in welchem eine Verwendung des Fahrzeuges durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einerseits und durch Gemeindebedienstete andererseits behauptet wurde, ist entscheidend, wer berechtigt und in der Lage war, über das Fahrzeug während der weitaus überwiegenden "Stehzeiten" zu verfügen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130076.X01

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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