RS Vwgh 2005/9/22 2000/14/0001

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Veröffentlicht am 22.09.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §161 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1286/59 E 25. April 1961 VwSlg 2423 F/1961; RS 3

Stammrechtssatz

Wird in zweiter Instanz das Strafverfahren in einem Punkt eingestellt, dann darf durch die im übrigen bestätigende Rechtsmittelentscheidung das von der ersten Instanz verhängte Strafausmaß nicht aufrecht erhalten werden, wenn nicht der Amtsbeauftragte seinerseits Berufung eingelegt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000140001.X01

Im RIS seit

26.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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