RS Vwgh 2005/11/15 2002/14/0051

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Veröffentlicht am 15.11.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239 Abs1;
BAO §311 Abs1;

Rechtssatz

Rückzahlungsanträge gemäß § 239 Abs. 1 BAO unterliegen der Entscheidungspflicht im Sinne des § 311 Abs. 1 BAO. Weitere Rechtsfolgewirkungen sind mit der Antragstellung nicht verbunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140051.X05

Im RIS seit

25.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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