RS Vwgh 2005/11/15 2002/14/0154

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Veröffentlicht am 15.11.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §207;
FinStrG §33;
FinStrG §82;
FinStrG §83;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde darf unabhängig von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens den Hinterziehungstatbestand anhand einer schlüssigen Beweiswürdigung feststellen und daraus die verjährungsrechtlichen Konsequenzen ziehen (Hinweis auf die bei Ritz, BAO-Kommentar2, § 207/Tz. 15 angeführte Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140154.X02

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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