RS Vwgh 2005/12/21 2003/08/0015

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §7;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/09/0338 E 23. Februar 2000 VwSlg 15347 A/2000 RS 2

Stammrechtssatz

Eine teleologische Reduktion einer Bestimmung wird von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts dann vorgenommen, wenn verfassungswidrige Ergebnisse, unverständliche oder nicht sachgerechte Ergebnisse vermieden werden sollen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080015.X03

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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