Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §539a Abs3;Rechtssatz
Ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd § 539a ASVG liegt jedenfalls dann vor, wenn die Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse anders als mit der Absicht der Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen nicht erklärt werden kann. An Stelle der nach der erwähnten Gesetzesstelle unbeachtlichen Konstruktion tritt gemäß § 539a Abs. 3 ASVG jene, die den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessen gewesen wäre (Hinweis E 14. März 2001, Zl. 2000/08/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080201.X01Im RIS seit
21.02.2006Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012