RS Vwgh 2006/1/27 2004/04/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2006
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs9;

Rechtssatz

Die Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF ist grundsätzlich unzulässig und bestehen von diesem grundsätzlichen Werbeverbot Ausnahmen lediglich insoweit, als "Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte" gegeben werden, wobei aus der Begriffswahl des Gesetzgebers abzuleiten ist, dass bei diesem Ausnahmetatbestand nicht der bewerbende, sondern der informative, redaktionelle Inhalt im Vordergrund zu stehen hat (Hinweis E vom 20.10.2004, Zl. 2003/04/0179).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040114.X04

Im RIS seit

16.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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