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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;Rechtssatz
Als Einkunftsquelle ist die Vermietung anzusehen, wenn sie geeignet ist, in vertretbarer Zeit einen Erfolg zu erbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140082.X02Im RIS seit
29.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013