RS Vwgh 2006/2/16 2004/14/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2006
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;

Rechtssatz

Als Einkunftsquelle ist die Vermietung anzusehen, wenn sie geeignet ist, in vertretbarer Zeit einen Erfolg zu erbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140082.X02

Im RIS seit

29.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten