RS Vwgh 2006/2/27 2004/10/0014

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Veröffentlicht am 27.02.2006
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Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

ABGB §140;
FamLAG 1967 §2;
SHG Wr 1973 §13 Abs3;
SHG Wr 1973 §13 Abs4;
SHG Wr 1973 §13 Abs6;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass Aufwendungen für die Anschaffung von Gegenständen für ein Kind, wie sie im Antrag des Beschwerdeführers genannt sind, im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise zu jenem Mehrbedarf zählen, der mit Pflege und Erziehung eines Kindes im Allgemeinen verbunden ist und durch die Zuwendung der Familienbeihilfe (wenigstens zum Teil) gedeckt werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004100014.X02

Im RIS seit

11.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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