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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art50 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/18/0568 E 13. Juni 2006Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/18/1020 E 23. November 1995 RS 3 (Hier die beiden ersten Sätze, wobei dies auch für die Allgemeine Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschenrechte vom 10.12.1948 gilt.)Stammrechtssatz
Bezüglich der Staatsverträge Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl 1978/590) und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl 1978/591) hat der Nationalrat gem Art 50 Abs 2 B-VG beschlossen, daß sie durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind. Diese Staatsverträge sind somit nicht unmittelbar anwendbar. Schon deshalb ist der Beschwerdehinweis auf diese Verträge iZm der Interessenabwägung gem § 20 Abs 1 FrG 1993 nicht zielführend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180020.X06Im RIS seit
20.04.2006