RS Vwgh 2006/3/20 2005/17/0239

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Veröffentlicht am 20.03.2006
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Index

57/03 Pensionskassenrecht

Norm

BPG 1990 §3 Abs1 Z2;
PKG 1990;

Rechtssatz

Das BPG geht (ebenso wie das PKG) grundsätzlich von einer (im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldeten) Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Pensionskasse aus. Demzufolge regelt auch § 3 Abs. 1 Z 2 BPG (nur) die Höhe der vom Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge. Diese sind im Falle beitragsorientierter Vereinbarungen (zum Unterschied von leistungsorientierten Zusagen) betragsmäßig oder in fester Relation zu laufenden Entgelten oder Entgeltbestandteilen festzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005170239.X01

Im RIS seit

05.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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