RS Vwgh 2006/3/28 2003/03/0040

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Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §64 Abs2;
JagdG Stmk 1986 §42;
JagdRallg;

Rechtssatz

§ 42 Stmk JagdG sichert das öffentliche Interesse daran, dass unzuverlässige Personen von der Jagdausübung ferngehalten werden. Die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen die Einziehung einer Jagdkarte steht also im Einklang mit § 64 Abs 2 AVG.

Schlagworte

Jagdkarte Entzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003030040.X04

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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