RS Vwgh 2006/4/20 2002/15/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2006
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §10 Abs2 Z13;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0129

Rechtssatz

Der Begriff der "Beseitigung" von Müll ist weit auszulegen (Hinweis E 28. September 2004, 2001/14/0164); obwohl bei strengem Verständnis die Beseitigung etwas anderes ist als die Verwertung, Behandlung oder Entsorgung, ist darunter nicht nur der eigentliche Abtransport, sondern auch die Bereitstellung von Behältern, Säcken, Containern, die Lagerung, die Entsorgung und Deponierung zu verstehen (Hinweis E 28. September 2004, 2001/14/0164, Ruppe, Umsatzsteuergesetz3, Tz 164 zu § 10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150128.X02

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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