RS Vwgh 2006/4/20 2005/15/0156

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Veröffentlicht am 20.04.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e Abs2;

Rechtssatz

Die Ansicht, für die Frage des überwiegenden Auslandseinsatzes iSd § 108e Abs 2 EStG komme es bei nicht ortsfest, sondern im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Wirtschaftsgütern, wie insbesondere Lkw, entscheidend darauf an, ob sie von einer inländischen Betriebsstätte aus eingesetzt seien, zu der sie regelmäßig zurückkehrten, oder ob dies von einer ausländischen Einrichtung des Nutzungsberechtigten aus erfolge, kann nicht als rechtswidrig erkannt werden (vgl zur entsprechenden Formulierung in § 10 Abs 2 zweiter Teilstrich EStG Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 10 Tz 32).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005150156.X02

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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