RS Vwgh 2006/4/28 2005/10/0180

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Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;
FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;
FamLAG 1967 §2 Abs2;
FamLAG 1967 §2 Abs4;

Rechtssatz

Durch Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe werden jedenfalls solche Kosten der Ausbildung von Kindern abgegolten, die mit dieser üblicherweise verbunden sind (vgl. E VS vom 30. Jänner 1990, Zl. 88/14/0218).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005100180.X02

Im RIS seit

25.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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