RS Vwgh 2006/8/31 2004/21/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.2006
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §64 Abs2;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §61 Abs1;

Rechtssatz

Wird die Schubhaft (nur) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet, so setzt diese Anordnung ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot voraus. Diese Bedingung ist - unabhängig von dessen Rechtskraft - schon deshalb gegeben, wenn die das Aufenthaltsverbot erlassende Erstbehörde die aufschiebende Wirkung einer Berufung ausgeschlossen hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004210138.X01

Im RIS seit

29.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten