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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Die gesetzlichen Bestimmungen des AlVG und des ASVG unterscheiden sich eindeutig in der Organisation, im Verfahren und im Leistungsrecht. Es kann somit auf Grund der bestehenden Unterschiede nicht davon ausgegangen werden, dass das AlVG eine planwidrige Unvollständigkeit der Regelung aufweist, die durch Analogie zu schließen wäre, wenn in Verfahren über die Notstandshilfe, in denen das AlVG anzuwenden ist, anders als in bestimmten Verfahren nach dem ASVG keine Befreiung von der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG normiert ist.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006160044.X06Im RIS seit
02.10.2006