RS Vwgh 2006/9/20 2006/08/0203

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Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
StGB §159;

Rechtssatz

Allenfalls könnte das mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem Widerspruch stehende Eingehen eines Dienstverhältnisses, nicht aber die dem Anspruchslohn auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses entsprechende Beitragsentrichtung als kridaträchtiges Handeln im Sinne des § 159 StGB angesehen werden. Eine Verringerung des kollektivvertraglichen Entgeltanspruchs lässt sich weder aus der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, noch aus der Stellung des Dienstnehmers als (Minderheits-)Gesellschafter und Geschäftsführer ableiten.

Schlagworte

Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006080203.X01

Im RIS seit

01.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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