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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §61 Abs8 idF 2001/I/087;Rechtssatz
Für die Anwendbarkeit des § 61 Abs. 8 GehG kann es nicht darauf ankommen, zu welchem Zeitpunkt die Schulleitung dem Lehrer die Anordnung erteilt, einen vorübergehend an der Erfüllung seiner lehramtlichen Pflichten gehinderten Lehrer zu vertreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120199.X03Im RIS seit
10.11.2006