RS Vwgh 2006/10/23 2003/12/0199

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Veröffentlicht am 23.10.2006
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

GehG 1956 §61 Abs8 idF 2001/I/087;
LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
LDG 1984 §106 Abs2;

Rechtssatz

Für die Anwendbarkeit des § 61 Abs. 8 GehG kann es nicht darauf ankommen, zu welchem Zeitpunkt die Schulleitung dem Lehrer die Anordnung erteilt, einen vorübergehend an der Erfüllung seiner lehramtlichen Pflichten gehinderten Lehrer zu vertreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120199.X03

Im RIS seit

10.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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