RS Vwgh 2006/11/20 2005/09/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2006
beobachten
merken

Index

L22007 Landesbedienstete Tirol
L26007 Lehrer/innen Tirol
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §203 impl;
BKUVG §101 impl;
BLKUFG Tir 1998 §25 Abs2;
BLKUFG Tir 1998 §28;
BLKUFG Tir 1998 §47;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0217 E 21. November 2001 RS 5

Stammrechtssatz

Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist grundsätzlich abstrakt nach dem Umfang aller verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens zu beurteilen und in Beziehung zu allen Erwerbsmöglichkeiten - und nicht nur den tatsächlich genützten - zu setzen. Die Erwerbsfähigkeit eines Menschen ist nämlich seine Fähigkeit, unter Ausnützung der Arbeitsmöglichkeiten, die sich nach seinen gesamten Kenntnissen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten auf dem ganzen Gebiet des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090138.X04

Im RIS seit

12.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten