RS Vwgh 2006/11/22 2006/15/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2006
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs5;

Rechtssatz

Für die Frage, ob ein Betrieb im Ganzen erworben wurde, komt es auf die Verhältnisse beim Übereignenden an, weil in Bezug auf dessen Verhältnisse zu prüfen ist, ob der Erwerber durch die Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Auch ist es für das Vorliegen eines Betriebserwerbs nicht entscheidend, ob der Erwerber den Betrieb unverändert weiterführt (vgl. für viele das Erkenntnis vom 23. März 1999, 98/14/0141, mit dem das Vorliegen eines Betriebserwerbes bejaht wurde, obwohl das erworbene Hotel vom Käufer in ein Dialyseinstitut umgewandelt wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150033.X03

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten