RS Vwgh 2006/12/14 2006/12/0114

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Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer
70/06 Schulunterricht

Norm

LDG 1984 §43 Abs4 idF 2001/I/047;
LDG 1984 §60 Abs1 idF 1998/I/123;
SchUG 1986 §10 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof verkennt nicht, dass die Unterrichtserteilung durch den für die Klasse bestellten Fachlehrer aus pädagogischen Gründen einer Fachsupplierung vorzuziehen ist, was gleichermaßen für eine Fachsupplierung durch Lehrer mit einer entsprechenden Lehrbefähigung gegenüber einer solchen durch Lehrer, die diese Lehrbefähigung nicht aufweisen, gilt. Schon § 43 Abs. 4 LDG 1984 zeigt jedoch deutlich, dass der Gesetzgeber des LDG 1984 ein zwingendes pädagogisches und dem folgend ein zwingendes dienstliches Interesse an der Erteilung von Fachunterricht ausschließlich durch Landeslehrer, die die entsprechende Lehrbefähigung aufweisen, offenbar nicht annimmt.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120114.X04

Im RIS seit

04.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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