Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs2;Rechtssatz
Eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes liegt vor, wenn vor der Durchführung der Sanierungsarbeiten die Restnutzungsdauer geringer war. Dabei ist nicht auf die ursprüngliche Nutzungsdauer, sondern auf die aktuelle technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer abzustellen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Tz. 36.3 zu § 28; Kohler, Instandsetzung oder Instandhaltung?, SWK 1989, A I 291).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003130044.X02Im RIS seit
31.01.2007