RS Vwgh 2006/12/20 2003/13/0044

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Veröffentlicht am 20.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs2;

Rechtssatz

Eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes liegt vor, wenn vor der Durchführung der Sanierungsarbeiten die Restnutzungsdauer geringer war. Dabei ist nicht auf die ursprüngliche Nutzungsdauer, sondern auf die aktuelle technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer abzustellen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Tz. 36.3 zu § 28; Kohler, Instandsetzung oder Instandhaltung?, SWK 1989, A I 291).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130044.X02

Im RIS seit

31.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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