RS Vwgh 2007/2/22 2006/14/0040

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Veröffentlicht am 22.02.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/14/0041 E 22. Februar 2007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0047 E 20. Dezember 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unterlassung der vollständigen Erfassung der Einnahmen verpflichtet als materieller Mangel der Bücher die Abgabenbehörde unzweifelhaft, die Besteuerungsgrundlagen durch entsprechende Schätzungen zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140040.X01

Im RIS seit

22.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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