RS Vwgh 2007/2/22 2002/14/0013

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Veröffentlicht am 22.02.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs8;
EStG 1988 §121 Abs2;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt vor dem Hintergrund des § 10 Abs. 8 EStG 1988 die Ansicht, dass ein Investitionsfreibetrag auch dann gewinnmindernd geltend gemacht wird, wenn er infolge eines Verlustes auf "Wartetaste steht". § 10 Abs. 8 EStG 1988 spricht nämlich ausdrücklich von einem Verlust, der durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge entsteht oder sich erhöht. Ein solcher Verlust ist insoweit weder ausgleichs- noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig und mit späteren Gewinnen (Gewinnanteilen) aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140013.X02

Im RIS seit

12.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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