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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §121 Abs2;Rechtssatz
Die dem Abgabepflichtigen vorschwebende Interpretation der anzuerkennenden Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages unabhängig davon, ob die in § 121 Abs. 2 EStG 1988 normierten Voraussetzungen erfüllt sind, findet im Gesetz keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140013.X01Im RIS seit
12.04.2007