RS Vwgh 2007/2/22 2002/14/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2007
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §121 Abs2;

Rechtssatz

Die dem Abgabepflichtigen vorschwebende Interpretation der anzuerkennenden Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages unabhängig davon, ob die in § 121 Abs. 2 EStG 1988 normierten Voraussetzungen erfüllt sind, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140013.X01

Im RIS seit

12.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten