RS Vwgh 2007/3/26 2003/10/0229

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Veröffentlicht am 26.03.2007
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Index

L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
SHG Vlbg 1998 §10;
SHG Vlbg 1998 §13 Abs3;

Rechtssatz

Es kommt in Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Ersatz von Sozialhilfekosten iSd § 10 Vlbg SHG 1998 nicht auf die Umstände an, unter denen der Hilfeempfänger in die Notlage gelangt ist. Auch wenn dieser aus eigenem Verschulden bzw. durch eine früher bestandene Arbeitsunwilligkeit in die Notlage gelangt wäre, wäre dies rechtlich ohne Bedeutung (vgl. dazu etwa das zum Wr SHG 1973 ergangene Erkenntnis vom 30. Mai 2001, Zl. 2000/11/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003100229.X02

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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