RS Vwgh 2007/3/27 2006/21/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §64 Abs2;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z8;
FrG 1997 §45 Abs4;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wendet schon im Hinblick auf die Formulierung des diesen verfahrensrechtlichen Ausspruch überhaupt nicht erfassenden Beschwerdepunktes, der sich der Sache nach nur auf das Aufenthaltsverbot bezieht, einer inhaltlichen Behandlung nicht zugänglich ist (Hinweis E 8. September 2005, 2002/18/0299).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006210009.X04

Im RIS seit

26.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten