RS Vwgh 2007/3/29 2006/07/0019

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0023 2006/07/0022

Rechtssatz

Einem Antrag gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 kann die Rechtskraft des Genehmigungs- bzw des Kollaudierungsbescheides und das Fehlen einer eigenmächtigen Neuerung bei Ausführung des bewilligten Projektes dann nicht entgegen gehalten werden, wenn Abweichungen vom Konsens, der auch die im Rahmen der Kollaudierung nachträglich bewilligten Abweichungen umfasst, vorliegen.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070019.X05

Im RIS seit

14.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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