RS Vwgh 2007/3/29 2006/07/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §126 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0023 2006/07/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Begründung der Zurückweisungswille hervorgeht.

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070019.X02

Im RIS seit

14.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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