RS Vwgh 2007/3/29 2005/15/0081

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1988 §83 Abs1;

Rechtssatz

Abgesehen davon, dass die Lohnsteuer gemäß § 83 Abs. 1 EStG 1988 der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber schuldet, ist dann, wenn die Lohnsteuer nicht einbehalten und abgeführt wird, von einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Mai 1997, 96/15/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150081.X02

Im RIS seit

08.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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