RS Vwgh 2007/4/23 2003/10/0234

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Veröffentlicht am 23.04.2007
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Index

70/05 Schulpflicht

Norm

SchPflG 1985 §8 Abs1 idF 1993/513;
SchPflG 1985 §8 Abs1;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Bedarfes nach § 8 Abs. 1 neue Fassung (BGBl. Nr. 513/1993) des Schulpflichtgesetzes 1985 blieben gegenüber den früher gegebenen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Sonderschule in § 8 Abs. 1 der alten Fassung des Gesetzes unverändert. Insofern ist die Rechtsprechung zu § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 in der Fassung vor BGBl. Nr. 513/1993 auch für die Rechtslage nach der genannten Novelle maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003100234.X01

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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