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41/02 AsylrechtNorm
FrPolG 2005 §60 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/21/0373 E 27. Februar 2007 RS 1Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit der Quotenregelung in Nachzugsfällen würde es eine Ungleichbehandlung der Fremden untereinander darstellen, in Täuschungsfällen einem Fremden zu gestatten, anders als bei rechtmäßigem Alternativverhalten sofort in Österreich zu bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007210010.X02Im RIS seit
30.05.2007Zuletzt aktualisiert am
22.06.2009