RS Vwgh 2007/4/24 2007/18/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2007
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
FrPolG 2005 §62 Abs1;
StGB §43;

Rechtssatz

Die Fremdenpolizeibehörde hat die Frage, ob die Annahme nach § 62 Abs. 1 FrPolG 2005 gerechtfertigt ist, unabhängig von den die bedingte Nachsicht der Strafe begründenden Erwägungen des Gerichts und ausschließlich aus dem Blickwinkel des Fremdenpolizeirechts zu beurteilen, wobei sich schon aus § 60 Abs. 2 Z. 1 dritter Fall FrPolG 2005 ergibt, dass auch eine bedingt nachgesehene Strafe ein Rückkehrverbot rechtfertigen kann (Hinweis E 29. November 2006, 2006/18/0376).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180196.X01

Im RIS seit

24.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten