RS Vwgh 2007/4/24 2005/11/0127

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Veröffentlicht am 24.04.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §38 impl;
AVG §52;
AVG §69 Abs1 Z3 impl;
BEinstG §8 Abs4 litb;

Rechtssatz

Hauptfrage und nicht etwa "Vorfrage" iSd § 38 AVG des Verwaltungsverfahrens betreffend § 8 Abs. 4 lit. b BEinstG ist, ob die begünstigte Behinderte unfähig ist, die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten. Diese Frage hat die Behörde auf Grund der ihr vorliegenden Gutachten im Verfahren betreffend Zustimmung zur Kündigung zu beantworten. Lag aber diesbezüglich keine vom Gericht zu beurteilende Vorfrage vor, so ist auch ein Wiederaufnahmegrund iSd § 69 Abs. 1 Z. 3 AVG nicht gegeben.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005110127.X03

Im RIS seit

17.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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