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20/03 SachwalterschaftNorm
UbG §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/11/0070 E 26. Juli 2005 RS 3Stammrechtssatz
Die Verbringung in die Anstalt ohne Verlangen des Betroffenen nach den §§ 8 und 9 UbG ist von der - allenfalls nachfolgenden - Unterbringung in der Anstalt (letztere darf nur unter den Voraussetzungen des § 10 UbG erfolgen) zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004110032.X01Im RIS seit
17.05.2007