RS Vwgh 2007/4/26 2006/07/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2007
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Gegenstand des Kollaudierungsverfahrens ist nur die Überprüfung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung und nicht die Hintanhaltung allfälliger unerwünschter Konsequenzen einer konsensgemäß errichteten Anlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070075.X04

Im RIS seit

31.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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