RS Vwgh 2007/7/24 2007/14/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0059 E 31. Mai 2005 RS 2

Stammrechtssatz

Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache ist an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007140013.X03

Im RIS seit

24.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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