RS Vwgh 2007/7/26 2005/04/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0156

Rechtssatz

Die Auffassung, es komme bei der Beurteilung gemäß § 13 Abs. 9 ORF-G nicht darauf an, wie der Hinweis auf den Sendungsinhalt gestaltet sei, ist unzutreffend (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2004, Zl. 2003/04/0179).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040151.X01

Im RIS seit

30.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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