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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §31 Abs2 Z8;Rechtssatz
§ 8 RLV normiert unzweifelhaft Belehrungspflichten. Diese Bestimmung umfasst ferner auch die logisch vorausgesetzte Verpflichtung der Behörde, allenfalls auf Verlangen des Betroffenen, wenn er hiezu selbst nicht in der Lage ist, eine derartige Verständigung vorzunehmen (vgl. hiezu die hg. Erkenntnisse vom 7. September 2000, Zl. 99/01/0429, und vom 17. September 2002, Zl. 2000/01/0325).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005010112.X01Im RIS seit
23.10.2007