RS Vwgh 2007/11/22 2004/21/0248

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Veröffentlicht am 22.11.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2;
StGB §107 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die vom Fremden verübte gefährliche Drohung (zwei Personen unter Vorhalt eines Messers mit dem Umbringen bedroht), derentwegen er zu einer zur Gänze bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt wurde, stellt keinen triftigen Grund dar, der in Anlehnung an die Tatbestände des § 36 Abs. 2 FrG 1997 die in § 36 Abs. 1 legcit umschriebene Annahme rechtfertigen kann.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004210248.X01

Im RIS seit

21.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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