RS Vwgh 2007/12/13 2006/07/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0003

Rechtssatz

Bei der Annahme des Vorliegens eines Befangenheitsgrundes nach § 7 Abs 1 Z 4 AVG ist entscheidend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Organwalters zu zweifeln. (Hier: Die Behauptung, die Sachverständigen seien als Bedienstete der Kärntner Landesregierung Berufskollegen und werden diese mit selbstgebranntem Schnaps versorgt, bietet jedenfalls ohne konkretere Angaben keinen Anlass, von der Befangenheit der einschreitenden Sachverständigen auszugehen.)

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070093.X05

Im RIS seit

17.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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